
Tarifpolitik

Die Tarifpolitik ist zwar Teil der Wirtschaftspolitik, nach dem Willen des Grundgesetzes jedoch weitgehend staatsfrei ausgestaltet: Über Löhne und Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen entscheiden Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, also die Tarifpartner, allein.
Für unsere Mitglieder schließen wir firmenbezogene Verbandstarifverträge und Flächentarifverträge mit der Gewerkschaft ab und bieten flankierend den Schutz der Solidargemeinschaft.
Tarifverträge tragen zur Sicherung des Betriebsfriedens bei und garantieren störungsfreie Lieferbeziehungen.
Flächentarifverträge schaffen in ihrem Wirtschaftszweig gleichartige Wettbewerbsbedingungen und Planungssicherheit.
Moderne Flächentarifverträge wie die der chemischen Industrie weisen zahlreiche Flexibilisierungsmöglichkeiten für die betriebsnahe Gestaltung der materiellen Arbeitsbedingungen auf. Gern erschließen wir mit Ihnen die darin enthaltenen Kostensenkungspotenziale!
Flexible Chemie-Tarife
Stand 05/2010
Die Tarifvertragsparteien der chemischen Industrie haben in den vergangenen 15 Jahren eine ganze Reihe von Flexibilisierungen und Öffnungen in ihren Tarifverträgen verankert, die oft miteinander kombinierbar sind. Sie waren damit mehrfach Vorreiter. Inzwischen verfügen die Chemie-Unternehmen im Bedarfsfall über beträchtliche Kosten- und Arbeitszeitspielräume. Das Bemühen um Flexibilität und Betriebsnähe bei der Gestaltung der Tarifverträge wird fortgesetzt. Mit der Tarifpolitik der Flexibilisierung verfolgen die Chemie-Sozialpartner vorrangig folgende Ziele
- Sicherung der Beschäftigung am Chemie-Standort Deutschland
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Chemie-Unternehmen
- Erhaltung der Zukunftsfähigkeit des Flächentarifvertrages durch Modernisierung
- Vorreiter für andere Tarifbereiche in Deutschland durch tarifpolitische Innovationen
- Verteidigung der Tarifautonomie gegen Staatseinfluß
Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Tarif-Flexioptionen, deren unternehmensindividuelle Nutzung bei objektivierbarem Bedarf von beiden Tarifvertragsparteien aktiv gefördert wird:
Arbeitszeitkorridor
Das tarifliche Regelarbeitszeitvolumen beträgt 37,5 Wochenstunden. Durch Vereinbarung auf betrieblicher Ebene kann für Arbeitnehmergruppen, Betriebsteile oder – mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien – den gesamten Betrieb ein längeres oder kürzeres Wochenarbeitszeitvolumen festgelegt werden. Es steht ein Korridor zwischen 35 und 40 Wochenstunden zur Verfügung. Bezahlt werden, soweit nichts anderes vereinbart, die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Verteilzeiträume
Die festgelegte Wochenarbeitszeit muss nicht in jeder einzelnen Woche, sondern kann im Rahmen eines „Verteilzeitraums“ von bis zu 36 Monaten durchschnittlich erreicht werden. Bei starkem Arbeitsanfall kann also zuschlagsfrei länger gearbeitet und dies in auftragsschwächeren Zeiten entsprechend ausgeglichen werden. Die tägliche Arbeitszeit kann hierbei bis zu 10 Stunden betragen, gesetzliche Ruhezeiten können um bis zu 2 Stunden verkürzt werden.
Wochenendarbeit
Auf tariflicher Grundlage ist auch Samstagsarbeit möglich. In vielen Schichtbetrieben wird darüber hinaus an Sonntagen gearbeitet. In vollkontinuierlich arbeitenden Betrieben sind Sonntagsschichten von 12 Stunden zulässig. Generell ist in Schichtbetrieben bei Arbeitsbereitschaft eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 12 Stunden möglich.
Freizeitausgleich Mehrarbeit
Mehrarbeit – also Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinausgehen und nicht im Rahmen eines Verteilzeitraums ausgeglichen werden – wird in der chemischen Industrie in der Regel durch Freizeit ausgeglichen. Wenn dieser Zeitausgleich innerhalb eines Monats erfolgt, fällt kein Mehrarbeitszuschlag an.
Langzeitkonten (Tarifoption)
Durch freiwillige Betriebsvereinbarung können Langzeitkonten mit einem Verteilzeitraum von mehr als 12 Monaten eingerichtet und für verschiedene Zwecke (z.B. für Qualifizierung oder Freistellung vor der Altersrente) genutzt werden. In solche Langzeitkonten können einfließen: Zeitguthaben, Altersfreizeiten, Mehrarbeit einschließlich Zuschläge sowie über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehende Urlaubsansprüche.
Qualifizierung (Tarifoption)
Parallel zu den Langzeitkonten können mit tariflicher Flankierung freiwillige Betriebsvereinbarungen über Qualifizierungsmaßnahmen geschlossen werden.
Als Qualifizierung gelten alle betriebsbezogenen und individuellen beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, wobei zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten eine faire Kostenverteilung zu regeln ist. Der Eigenbeitrag der Beschäftigten wird dabei in der Regel in Zeit erbracht.
Altersteilzeit
Die Altersteilzeitregelung ermöglicht es Arbeitnehmern, ab dem 55. Lebensjahr ihre
Arbeitszeit unter bestimmten Voraussetzungen für mindestens 2, max. 6 Jahre um die Hälfte zu reduzieren. Im sogenannten „Blockmodell“ können die Altersteilzeit- Arbeitnehmer ihre Arbeit in der ersten Hälfte des Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses
leisten. Über den gesamten Zeitraum erhalten sie gleichbleibende Bezüge in Höhe von mindestens 85 vH ihres Vollzeit- Nettoeinkommens. Sie gehen anschließend in Rente. Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch betriebliche Regelung die Altersteilzeit auf bis zu 10 Jahre ausgedehnt werden. Auch Teilzeitbeschäftigte können Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Ab 2010 ist Altersteilzeit nur noch im Wege freiwilliger Betriebsvereinbarung im Rahmen des betrieblich zu bildenden Demografiefonds möglich (siehe Demografie).
Abgesenkte Einstiegstarife
Als Anreiz zur Schaffung von Arbeitsplätzen gelten für neu eingestellte Arbeitnehmer sogenannte „Einstiegstarife“. So erhalten unbefristet eingestellte gewerbliche Arbeitnehmer und übernommene Ausgebildete im ersten Beschäftigungsjahr 95 vH der sonst geltenden Tarifentgelte. Für neu eingestellte Langzeitarbeitslose gilt im ersten Jahr ein Satz von 90 vH.
Entgeltkorridor
Auf betrieblicher Ebene kann mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien vereinbart werden, daß die in den Flächentarifverträgen für die chemische Industrie festgelegten Tarifentgelte für alle Beschäftigten eines Betriebes um bis zu 10 vH abgesenkt werden, wenn dies aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit oder zum Erhalt des Standortes und/oder von Arbeitsplätzen erforderlich ist. Mit dieser Öffnungsklausel können Betriebe gezielt auf veränderte Wettbewerbsbedingungen reagieren. Umgekehrt ermöglicht die sog. Tarifergänzungsklausel, Beschäftigte am Unternehmenserfolg, z. B. durch Einmalzahlungen, zu beteiligen.
Optionsklauseln Jahresleistung und Einmalzahlungen
Im Rahmen des Tarifabschlusses 2002 wurde erstmals eine ergebnisabhängige Gestaltung der tariflichen Jahresleistung auf betrieblicher oder Unternehmens-Ebene ermöglicht. Aufgrund freiwilliger Betriebsvereinbarung können die Betriebsparteien Ergebnis-Parameter vereinbaren, in deren Abhängigkeit die ansonsten feste Jahresleistung von 95 % eines tariflichen onatsentgelts in einer Bandbreite von 80 % bis 125 % schwanken kann. Darüber hinaus kann die tarifliche Jahresleistung bei tiefgreifenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Betriebes mit Zustimmung des Betriebsrats und der Tarifvertragsparteien auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, gekürzt oder ganz gestrichen werden. In gleicher Weise können auch die übrigen tariflichen Einmalzahlungen abgesenkt werden.
Tarifliche Altersvorsorge
Im Rahmen des Chemie-Abschlusses 1998 wurde erstmals in einem deutschen Flächentarif eine „tarifliche Altersvorsorge“ durch Entgeltumwandlung vereinbart. Vermögenswirksame Leistungen, das zusätzliche tarifliche Urlaubsgeld und die Jahresleistung können für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge genutzt werden. Im Jahre 2000 wurde diese bedeutsame sozialpolitische Initiative durch Einführung einer Chemie-Tarifförderung (z. Zt. 134,98 €) weiterentwickelt. Für die Unternehmen ist das Modell mit geringem Verwaltungsaufwand verbunden. Durch die inzwischen unbefristet geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Flankierungsregelungen ist es darüber hinaus weitgehend kostenneutral. Zur Umsetzung des tarifvertraglichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung können alle Durchführungswege des Betriebsrentenrechts genutzt werden. Im Jahre 2002 wurde der Chemie-Pensionsfonds als erster deutscher Pensionsfonds von den Aufsichtsbehörden genehmigt. Er bietet eine effiziente und sichere Vermögensanlage, provisionsfreie Verträge und eine gute Rendite, da er von Anlageprofis gemanagt wird.
Die Tarifvertragsparteien üben lediglich Kontrollfunktionen aus. Im Jahre 2005 wurde die bisherige tarifliche Vermögensbildung (vwL) zugunsten einer verbesserten Förderung der Entgeltumwandlung (Grundbetrag 478,57 €) aufgegeben.
Tarifsplitting
Seit dem Tarifabschluss 1998 wurde in der chemischen Industrie mehrmals das sogenannte Tarif-Splitting angewendet. Bei diesem Instrument wird die Tariferhöhung in zwei Bestandteile, eine lineare tabellenwirksame Erhöhung und eine solche durch Einmalbetrag ohne Dauerwirkung aufgeteilt. In den Tarifpaketen 2004, 2005, 2007 und 2008 kam das Tarifsplitting erneut zur Anwendung. Im Jahre 2010 wurde erstmals in der Tarifgeschichte eine reine Einmalzahlung statt einer Tabellenerhöhung vereinbart. Eine Öffnungsklausel erlaubt es Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen, den Einmalbetrag durch Vereinbarung mit dem Betriebsrat zu kürzen, zu streichen oder zeitlich zu verschieben.
Tarifkonkurrierende Bereiche (Öffnungsklausel)
Mit dem Tarifabschluß 2000 wurde in Erweiterung des Entgeltkorridors eine weitreichende Öffnungsklausel für Unternehmen, Betriebe oder Betriebsabteilungen vereinbart, deren materielle Arbeitsbedingungen wegen der Überschneidung mit dem fachlichen Geltungsbereich konkurrierender Flächen-Tarifverträge nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit können durch Betriebsvereinbarung (mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien) oder firmenbezogenen Verbandstarifvertrag niedrigere Entgeltsätze oder sonstige abweichende Tarifregelungen vereinbart werden.
Ausbildung geht vor Übernahme
Mitglieder der Chemie-Arbeitgeberverbände sind durch den Tarifvertrag „Zukunft durch Ausbildung“, der erstmals im Jahre 2003 abgeschlossen und mittlerweile bis zum Jahr 2013 verlängert wurde, vor einer eventuellen gesetzlichen Ausbildungs-Zwangsumlage geschützt. Im Gegenzug hat sich die chemische Industrie verpflichtet, ihr Ausbildungsplatzangebot kontinuierlich auszuweiten bzw. auch weiterhin auf hohem Niveau zu halten. Dazu gehört auch, dass Betriebe, die bisher nicht ausgebildet haben, Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Gleichzeitig wurde der Grundsatz „Ausbildung geht vor Übernahme“ ab 2003 im Tarifvertrag verankert.
„Start in den Beruf“
Die Förderung der Eingliederung von benachteiligten Jugendlichen in das Berufsleben auch ohne Berufsausbildungsvertrag ist ein Ziel des Unterstützungsvereins der chemischen Industrie, einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien.
Der Verein gewährt Unternehmen, die an dem Förderprogramm „Start in den Beruf“ teilnehmen, Zuschüsse zur tariflichen Eingliederungsvergütung.
Befristete Arbeitsverträge
Mit Zustimmung des Betriebsrats können seit 2005 befristete Arbeitsverträge bis zu einer Dauer von 48 Monaten abgeschlossen werden.
Demografie
Mit dem in 2008 neu geschaffen Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie unterstützt die chemische Industrie den notwendigen Mentalitätswandel und Paradigmenwechsel. Ab 2010 ist der bisherige Anspruch auf Altersteilzeit zugunsten betrieblich (freiwillige BV) zu vereinbarender Instrumente (die einzeln oder kombiniert zur Anwendung kommen können) aus Altersvorsorge, Langzeitkonten, Teilrente, Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersteilzeit abgelöst. Gespeist wird der Tarifvertrag durch einen jährlich zur Verfügung zu stellenden betrieblichen Demografiefonds. Im betrieblichen Nichteinigungsfall ist der Fonds (300 € pro Tarifarbeitnehmer) für Altersvorsorge (Kleinbetriebe bis 200 Arbeitnehmer) bzw. Langzeitkonten (Betriebe über 200 Arbeitnehmer) zu verwenden.
Schlichtungsregelung
In der chemischen Industrie haben seit über 37 Jahren keine Arbeitskämpfe mehr stattgefunden. Mit der letzten Verlängerung des Schlichtungsabkommens im Jahre 2008 wird dies auch weiterhin bis mindestens zum Jahre 2016 der Fall sein.
Krisenbewältigung
In der Tarifrunde 2010 wurden die Möglichkeit zum befristeten Personalaustausch zwischen Chemieunternehmen und eine befristete Förderung von Überbedarfs-Übernahmen Ausgebildeter durch einen beim Unterstützungsverein neu eingerichteten Nachwuchssicherungsfonds („1000mal1000“-Programm) als zusätzliche tarifpolitische Krisenbewältigungsinstrumente vereinbart.
Aufgaben
Kontaktieren Sie uns!
Westfälischer Arbeitgeberverband für die chemische Industrie, Sitz Bochum e. V.
Königsallee 67
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Fax: (0234) 5 88 77 -70
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