Martin Beckschulze, Verbandsjurist und Geschäftsführer der arbeitgeber ruhr GmbH, lud vier ausgewiesene Datenschutz-Experten ein, die aus unterschiedlichen Blickwinkeln das Thema beleuchteten. Zu Gast waren Dr. Jens Ambrock, Referent für Beschäftigtendatenschutz beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Er beschrieb, wie eine „typische deutsche Datenschutzbehörde“ eigentlich arbeitet. Prof. Dr. Frank Rosenkranz ist Inhaber der Juniorprofessur für Bürgerliches Recht im digitalen Zeitalter an der Ruhr-Universität Bochum und stellte jüngste Gerichtsurteile zum Arbeitnehmerdatenschutz vor. Dipl.-Ing. Arnd Fackeldey, Geschäftsführer der Digital Compliance Consulting GmbH, stellte gemeinsam mit Peter Schiefer, Global Data Privacy Office, Covestro AG, ausführlich dar, wie Personalprozesse in Unternehmen datenschutzkonform organisiert werden können.
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