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Fahrverbote ohne Fingerspitzengefühl

Gravierende Folgen für Industrie, Handel und Logistik befürchten die Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen nach dem jüngsten Urteil des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts. Das hatte am Donnerstag eine Fahrverbotszone für Essen angeordnet, zu der auch die viel befahrene Autobahn 40 gehört. „Die Folgen für Industrie, Handel und Logistik sind gar nicht absehbar. Eine absolut unverhältnismäßige Entscheidung“, findet Dirk W. Erlhöfer, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen.

Ein Großteil der 420 Mitgliedsunternehmen sitzt im Mittleren Ruhrgebiet und wäre direkt von etwaigen Fahrverboten getroffen. Und das gleich doppelt: „Die Beschäftigten der hiesigen Unternehmen müssten auf dem Weg zur Arbeit Umwege durch ohnehin schon überlastete Stadtgebiete in Kauf nehmen. Und für Lieferanten und Zulieferer gilt das ebenfalls. Einen lahmgelegten Wirtschaftsverkehr kann nun wirklich niemand wollen“, so Erlhöfer weiter. Er forderte die Politik auf, endlich belastbare Verkehrskonzepte zu entwickeln. „Dazu zählt insbesondere, den Personen-Nahverkehr endlich auch städteübergreifend zu denken, attraktive Angebote für Berufspendler aufzusetzen und so die Straße ein ganzes Stück zu entlasten.“ Natürlich müssten Recht und Gesetz in der Bundesrepublik eingehalten werden, „die Entscheidung des Verwaltungsgerichts mag aus rechtlicher Sicht auch in Ordnung sein, sorgt in der Praxis aber doch für das totale Chaos. Ich vermisse bei diesen Entscheidungen das nötige Fingerspitzengefühl“, so Erlhöfer abschließend.