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Impfstatus-Frage kann Leben schützen

In die Debatte um das Fragerecht für Arbeitgeber zum Impfstatus der Beschäftigten schalten sich auch die Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen ein.

Deren Hauptgeschäftsführer Dirk W. Erlhöfer plädiert für eine Offenbarungspflicht der Beschäftigten: „Den Arbeitgebern wird zur Pandemie-Bekämpfung eine Reihe von zusätzlichen Pflichten auferlegt, so unter anderem eine Beurteilung der Gefährdungslage am Arbeitsplatz. Wie soll dieser Verpflichtung sinnvoll und wirkungsvoll nachgekommen werden, wenn das wichtigste Faktum dabei offenbleibt?" so Erlhöfer gestern (1. September) in Bochum.

„Vor jedem Restaurant- oder Museumsbesuch oder vor dem Antritt einer Flugreise ist die Angabe des Impfstatus zwingend vorgeschrieben und wird allseits akzeptiert. Warum gilt diese Selbstverständlichkeit nicht auch im Arbeitsleben?" fragt Erlhöfer. In der Abwägung zwischen dem individuellen Schutz von persönlichen Daten und dem kollektiven Gesundheitsschutz in den Belegschaften sei jedenfalls in Pandemiezeiten dem kollektiven Gesundheitsschutz der Vorrang einzuräumen, so Erlhöfer weiter, der abschließend darauf hinweist, dass die Frage nach dem Impfstatus keine Gesundheitsfrage im herkömmlichen Sinne sei. Er appelliert daher an die Politik, für eine entsprechende Klarstellung – Fragerecht Ja – zu sorgen. „Diese Frage – und deren Antwort – kann Leben retten", ist Erlhöfer überzeugt.

Die Pressemitteilung finden Sie unten zum Download.