Die Veranstaltung befasste sich mit zentralen Fragen rund um Arbeitszeitverringerung, Brückenteilzeit und Elternzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Im Mittelpunkt standen die rechtlichen Voraussetzungen und Risiken für Arbeitgeber bei der Ablehnung von Teilzeitanträgen. Besonders hervorgehoben wurde, dass Formfehler, fehlende Begründungen oder Fristversäumnisse schnell zur automatischen Zustimmung führen konnten. Diskutiert wurde zudem, welche Anforderungen die Rechtsprechung an „betriebliche Gründe“ stellte und wann die gesetzliche Fiktion der Zustimmung griff.
Zur Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) wurden Abgrenzungsfragen zur dauerhaften Teilzeit und zur Zumutbarkeitsregelung in mittelgroßen Betrieben behandelt. Streitpunkte betrafen die Auslegung „dringender betrieblicher Gründe“ und die Zulässigkeit kombinierter Anträge. Beim Elternzeit- und Elternteilzeitrecht (BEEG) lag der Fokus auf den formalen Anforderungen und typischen Fehlern – etwa verspäteten Ablehnungen oder unzulässigen Urlaubsverkürzungen. Es wurde betont, dass Arbeitgeber Ablehnungen stets konkret, nachvollziehbar und dokumentiert begründen mussten.
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