Aktuelles

Aktuelles zum Teilzeit- und Elternzeitrecht

Aktuelle Entwicklungen im Teilzeit- und Befristungsrecht (TzBfG) sowie im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – darum ging es im Seminar „Teilzeit- und Elternteilzeit – rechtliche Grundlagen und Praxiswissen“ im Verbandshaus der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen. Im Mittelpunkt standen praktische Fragen: Wie stellt man einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung richtig? Und wie kann ein Teilzeitwunsch rechtssicher abgelehnt werden? Referentin Annabelle Seethaler, Richterin am Arbeitsgericht Arnsberg, gab den rund 60 Teilnehmenden, davon 40 online zugeschaltet, einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Ansprüche, die formalen Anforderungen und neue Urteile.

Die Veranstaltung befasste sich mit zentralen Fragen rund um Arbeitszeitverringerung, Brückenteilzeit und Elternzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Im Mittelpunkt standen die rechtlichen Voraussetzungen und Risiken für Arbeitgeber bei der Ablehnung von Teilzeitanträgen. Besonders hervorgehoben wurde, dass Formfehler, fehlende Begründungen oder Fristversäumnisse schnell zur automatischen Zustimmung führen konnten. Diskutiert wurde zudem, welche Anforderungen die Rechtsprechung an „betriebliche Gründe“ stellte und wann die gesetzliche Fiktion der Zustimmung griff. 

Zur Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) wurden Abgrenzungsfragen zur dauerhaften Teilzeit und zur Zumutbarkeitsregelung in mittelgroßen Betrieben behandelt. Streitpunkte betrafen die Auslegung „dringender betrieblicher Gründe“ und die Zulässigkeit kombinierter Anträge. Beim Elternzeit- und Elternteilzeitrecht (BEEG) lag der Fokus auf den formalen Anforderungen und typischen Fehlern – etwa verspäteten Ablehnungen oder unzulässigen Urlaubsverkürzungen. Es wurde betont, dass Arbeitgeber Ablehnungen stets konkret, nachvollziehbar und dokumentiert begründen mussten.

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