Tarifpolitik
Die Gestaltung der materiellen Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie...
Der Westfälische Arbeitgeberverband Chemie e.V. ist eine starke Gemeinschaft von Unternehmern für Unternehmer. Als Tarifträgerverband sind wir Interessenvertreter unserer rund 180 Mitgliedsunternehmen. Wir gestalten die Arbeitsbedingungen für ca. 38.500 Beschäftigte und etwa 2200 Auszubildende durch Flächen- und Haustarifverträge, beraten und vertreten unsere Mitglieder bei allen Fragen des Tarif- und Arbeitsrechts, organisieren Fortbildungsveranstaltungen, betreiben Lobbyarbeit bei Politik und Meinungsbildnern und stellen unser einzigartiges Netzwerk in den Dienst unserer Mitglieder.
Die Gestaltung der materiellen Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie...
Unsere sechs Verbandsanwälte/Innen sind anerkannte Experten und Spezialisten auf dem Gebiet des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts...
Unsere Verbandsingenieure stehen in engem Kontakt zu unseren Mitgliedsunternehmen. Aus einzelnen, oft projektbezogenen Beratungen...
Wir bündeln die Interessen unserer Mitglieder und sprechen mit einer Stimme, egal ob branchenbezogen oder branchenübergreifend...
Mit unserer Bildungsarbeit vernetzen wir seit über 40 Jahren Bildungseinrichtungen und Unternehmen – mit Projekten entlang der gesamten Bildungskette...
Neben unserem breiten Dienstleistungsangebot direkt in den Unternehmen bieten wir darüber hinaus in unserem Mitglieder-Extranet...
Mit: Dr. Mark Oelmüller, Richter am Arbeitsgericht Dortmund
Nachdem in vielen Betrieben aufgrund der Wirtschaftslage zunächst versucht wurde, mit Hilfe von tariflichen Öffnungsklauseln oder Kurzarbeit die Beschäftigung stabil zu halten, sind Firmen teilweise gezwungen, Personalkosten durch Personalabbau zu reduzieren. Dies kann häufig nur mit Hilfe von betriebsbedingten Kündigungen erfolgen.
Unser Referent, Dr. Mark Oelmüller, Richter am Arbeitsgericht Dortmund, wird zu den Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung vor dem Hintergrund der neuesten Rechtsprechung referieren. Dabei erfolgt im 1. Block die Darstellung der betriebsbedingten Gründe sowie der Sozialauswahl. Im 2. Block werden Probleme der Betriebsratsanhörung, des Interessenausgleichs/Sozialplans sowie der Massenentlassungsanzeige dargestellt.
Themenschwerpunkte:
Block 1:Neueste Rechtsprechung Darstellung der betriebsbedingten Gründe, z. B. Kündigung infolge Digitalisierung, Stellenstreichung etc. Übergang von Kurzarbeit zur KündigungSozialauswahlBlock 2:BetriebsratsanhörungProbleme des Interessenausgleichs/SozialplansMassenentlassungsanzeige
Aufgrund der derzeitigen Lage planen wir aktuell alle Veranstaltungen als Online-Seminare. Sollten sich die Gegebenheiten noch ändern, würden wir uns freuen, Sie persönlich in unserem Hause begrüßen zu dürfen. Wir werden Sie zeitnah unterrichten.
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Nachdem in vielen Betrieben aufgrund der Wirtschaftslage zunächst versucht wurde, mit Hilfe von tariflichen Öffnungsklauseln oder Kurzarbeit die Beschäftigung stabil zu halten, sind Firmen teilweise gezwungen, Personalkosten durch Personalabbau zu reduzieren. Dies kann häufig nur mit Hilfe von betriebsbedingten Kündigungen erfolgen. Unser Referent, Dr. Mark Oelmüller, Richter am Arbeitsgericht Dortmund, wird zu den Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung vor dem Hintergrund der neuesten Rechtsprechung referieren. Dabei erfolgt im 1. Block die Darstellung der betriebsbedingten Gründe sowie der Sozialauswahl. Im 2. Block werden Probleme der Betriebsratsanhörung, des Interessenausgleichs/Sozialplans sowie der Massenentlassungsanzeige dargestellt. Themenschwerpunkte: Block 1:Neueste Rechtsprechung Darstellung der betriebsbedingten Gründe, z. B. Kündigung infolge Digitalisierung, Stellenstreichung etc. Übergang von Kurzarbeit zur KündigungSozialauswahlBlock 2:BetriebsratsanhörungProbleme des Interessenausgleichs/SozialplansMassenentlassungsanzeige Aufgrund der derzeitigen Lage planen wir aktuell alle Veranstaltungen als Online-Seminare. Sollten sich die Gegebenheiten noch ändern, würden wir uns freuen, Sie persönlich in unserem Hause begrüßen zu dürfen. Wir werden Sie zeitnah unterrichten.
Datum | 21.01.2021 |
Uhrzeit | Block 1: 9:00 - 12:00 Uhr, Block 2: 13:00 - 15:00 Uhr |
Ort | |
Referent | Dr. Mark Oelmüller, Richter am Arbeitsgericht Dortmund |
Mit: Peter Diekmann, Diekmann Public Relations GmbH, Herne
ACHTUNG - Diese Seminarreihe ist nur komplett buchbar!
Termine: 04.02.2020 + 09.03.2021 + 13.04.2021
Die Seminarreihe betrachtet aufeinander aufbauend in drei Teilen intensiv alle wichtigen Aspekte der Kommunikation bezogen auf Veränderungsprozesse im Unternehmen. Sie erfahren, warum Mitarbeiter Veränderungen ablehnen und in welchen Formen sich diese Ablehnung äußern kann. Sie erlernen, welche Instrumente und welche Art der Kommunikation geeignet sind, um die Akzeptanz für Veränderungen im Unternehmen zu verbessern.
Sie können konkrete Themen aus Ihrem Unternehmensalltag einbringen, so erhalten Sie konkrete Hilfestellungen für Ihre Praxis.
Themenschwerpunkte:Grundlagen der KommunikationEinsatz und Wirkung von Sprache (mündlich und schriftlich)Interne Zielgruppen und ihre AnspracheInstrumente der Internen KommunikationPhasen der Kommunikation in VeränderungsprozessenSystemübergang (alt zu neu) und EnergieniveauWiderstände und EmotionenKonzeption zur internen KommunikationEinbindung von Vorgesetzten und MeinungsbildnernFlexible Reaktion auf unvorhergesehene EreignisseMöglichkeiten der Schulung von Führungskräften
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ACHTUNG - Diese Seminarreihe ist nur komplett buchbar! Termine: 04.02.2020 + 09.03.2021 + 13.04.2021 Die Seminarreihe betrachtet aufeinander aufbauend in drei Teilen intensiv alle wichtigen Aspekte der Kommunikation bezogen auf Veränderungsprozesse im Unternehmen. Sie erfahren, warum Mitarbeiter Veränderungen ablehnen und in welchen Formen sich diese Ablehnung äußern kann. Sie erlernen, welche Instrumente und welche Art der Kommunikation geeignet sind, um die Akzeptanz für Veränderungen im Unternehmen zu verbessern. Sie können konkrete Themen aus Ihrem Unternehmensalltag einbringen, so erhalten Sie konkrete Hilfestellungen für Ihre Praxis. Themenschwerpunkte:Grundlagen der KommunikationEinsatz und Wirkung von Sprache (mündlich und schriftlich)Interne Zielgruppen und ihre AnspracheInstrumente der Internen KommunikationPhasen der Kommunikation in VeränderungsprozessenSystemübergang (alt zu neu) und EnergieniveauWiderstände und EmotionenKonzeption zur internen KommunikationEinbindung von Vorgesetzten und MeinungsbildnernFlexible Reaktion auf unvorhergesehene EreignisseMöglichkeiten der Schulung von Führungskräften
Datum | 04.02.2021 |
Uhrzeit | 9:00 - 12:00 Uhr |
Ort | online |
Referent | Peter Diekmann, Diekmann Public Relations GmbH, Herne |
Mit: Herr Dirk Zündorff
Eine strategische und strukturierte Personalplanung einschließlich der optionalen Nutzung von im Betrieb vorhandener Potenziale ist in Zeiten des Fachkräftemangels für jedes Unternehmen enorm wichtig. Wer den eigenen Personalbestand und Personalbedarf stetig analysiert, frühzeitig Abweichungen feststellt, notwendige Maßnahmen daraus ableitet und aktiv gegensteuert, generiert einen echten Wettbewerbsvorteil.
Neben dem demografischen Wandel sorgt auch die Digitalisierung für eine sich schnell verändernde Arbeitswelt, in der immer wieder neue und zusätzliche Kompetenzen gefragt sind. Wer die eigenen Mitarbeiter systematisch qualifiziert, sich frühzeitig Gedanken dazu macht, welches Know-how zukünftig für das Unternehmen benötigt wird und die gesetzten (Kompetenz-) Ziele im Auge behält, gewinnt einen weiteren Wettbewerbsvorteil.
Erfolgreich ist der, der nichts dem Zufall überlässt! Das eigens von den Arbeitgeberverbänden Ruhr/Westfalen für die Mitgliedsunternehmen entwickelte Kompetenzentwicklungs-Tool „KET“ unterstützt Sie dabei, schon heute „fit für morgen“ zu werden. „KET“ bietet die Möglichkeit, zukünftig erforderliche Kompetenzen festzulegen, die Anzahl der zu qualifizierenden Beschäftigten zu definieren, Schulungspläne zu erstellen und deren zeitliche Umsetzung mit einem sich stetig entwickelnden Qualifikationsstand der betreffenden Mitarbeiter zu hinterlegen. Zukunftsfähige Personalarbeit – mit unseren Tools KET (und AstAT) kein Problem.
Sie haben als Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, eine Lizenz der Software „KET“ zu einer Lizenzgebühr von 99,50 Euro zu beziehen.
Für die genannte Onlineschulung erhalten Sie wenige Tage vorher folgende Informationen:
Zoom-Zugang zur Schulung. Ein Excel-Schulungs-Tool (KET-Schulung), das auf Ihren Rechner aufzuspielen ist, mit dem Sie während der Schulung arbeiten können. Die Systemvoraussetzungen dafür sind ein Microsoft Windows-Betriebssystem auf einem PC. Eine pdf-Datei (Handout KET-Schulung), die zum Nachschlagen der Schulungsinhalte sowie zum Notieren eigener Anmerkungen dient. Zu empfehlen ist der Ausdruck dieser Unterlage für die Schulung. Zur Teilnahme an der Online-Schulung ist es ideal, wenn Ihnen zeitgleich ein zweites Rechnersystem zur Verfügung steht, so dass auf dem Rechner mit dem installierten KET-Schulungs-Tool die vorgestellten Funktionalitäten parallel von Ihnen nachvollzogen werden können. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, verfolgen Sie die Online-Schulung mit dem bereitgestellten Handout und vollziehen Sie nach der Schulung mittels der KET-Schulungs-Tool das Gezeigte nach.Bitte teilen Sie uns bei Anmeldung Ihre betriebliche Funktion im Unternehmen mit. Vielen Dank.
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Eine strategische und strukturierte Personalplanung einschließlich der optionalen Nutzung von im Betrieb vorhandener Potenziale ist in Zeiten des Fachkräftemangels für jedes Unternehmen enorm wichtig. Wer den eigenen Personalbestand und Personalbedarf stetig analysiert, frühzeitig Abweichungen feststellt, notwendige Maßnahmen daraus ableitet und aktiv gegensteuert, generiert einen echten Wettbewerbsvorteil. Neben dem demografischen Wandel sorgt auch die Digitalisierung für eine sich schnell verändernde Arbeitswelt, in der immer wieder neue und zusätzliche Kompetenzen gefragt sind. Wer die eigenen Mitarbeiter systematisch qualifiziert, sich frühzeitig Gedanken dazu macht, welches Know-how zukünftig für das Unternehmen benötigt wird und die gesetzten (Kompetenz-) Ziele im Auge behält, gewinnt einen weiteren Wettbewerbsvorteil. Erfolgreich ist der, der nichts dem Zufall überlässt! Das eigens von den Arbeitgeberverbänden Ruhr/Westfalen für die Mitgliedsunternehmen entwickelte Kompetenzentwicklungs-Tool „KET“ unterstützt Sie dabei, schon heute „fit für morgen“ zu werden. „KET“ bietet die Möglichkeit, zukünftig erforderliche Kompetenzen festzulegen, die Anzahl der zu qualifizierenden Beschäftigten zu definieren, Schulungspläne zu erstellen und deren zeitliche Umsetzung mit einem sich stetig entwickelnden Qualifikationsstand der betreffenden Mitarbeiter zu hinterlegen. Zukunftsfähige Personalarbeit – mit unseren Tools KET (und AstAT) kein Problem. Sie haben als Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, eine Lizenz der Software „KET“ zu einer Lizenzgebühr von 99,50 Euro zu beziehen. Für die genannte Onlineschulung erhalten Sie wenige Tage vorher folgende Informationen: Zoom-Zugang zur Schulung. Ein Excel-Schulungs-Tool (KET-Schulung), das auf Ihren Rechner aufzuspielen ist, mit dem Sie während der Schulung arbeiten können. Die Systemvoraussetzungen dafür sind ein Microsoft Windows-Betriebssystem auf einem PC. Eine pdf-Datei (Handout KET-Schulung), die zum Nachschlagen der Schulungsinhalte sowie zum Notieren eigener Anmerkungen dient. Zu empfehlen ist der Ausdruck dieser Unterlage für die Schulung. Zur Teilnahme an der Online-Schulung ist es ideal, wenn Ihnen zeitgleich ein zweites Rechnersystem zur Verfügung steht, so dass auf dem Rechner mit dem installierten KET-Schulungs-Tool die vorgestellten Funktionalitäten parallel von Ihnen nachvollzogen werden können. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, verfolgen Sie die Online-Schulung mit dem bereitgestellten Handout und vollziehen Sie nach der Schulung mittels der KET-Schulungs-Tool das Gezeigte nach.Bitte teilen Sie uns bei Anmeldung Ihre betriebliche Funktion im Unternehmen mit. Vielen Dank.
Datum | 11.02.2021 |
Uhrzeit | 10:00 - 12:00 Uhr |
Ort | |
Referent | Herr Dirk Zündorff |
Mit: Dipl.-Ing. Arnd Fackeldey, Evelyn Seiffert, Prof. Dr. Frank Rosenkranz
Anhand der aktuellen Rechtsprechung wird über den Beschäftigendatenschutz, insbesondere auch mit den Besonderheiten während der Coronazeiten, informiert. Eingegangen wird auch auf die datenschutzrechtlich zulässige Gestaltung des Home-Office und die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Datenschutzbeauftragten. Ferner werden die Voraussetzungen des zukünftigen Datentransfers in die USA erläutert.
Vor diesem Hintergrund haben wir drei namhafte Referenten eingeladen, um die Themen aus Unternehmersicht, aus Sicht der Datenschutzaufsichtsbehörde und der Rechtsprechung zu beleuchten.
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Anhand der aktuellen Rechtsprechung wird über den Beschäftigendatenschutz, insbesondere auch mit den Besonderheiten während der Coronazeiten, informiert. Eingegangen wird auch auf die datenschutzrechtlich zulässige Gestaltung des Home-Office und die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Datenschutzbeauftragten. Ferner werden die Voraussetzungen des zukünftigen Datentransfers in die USA erläutert. Vor diesem Hintergrund haben wir drei namhafte Referenten eingeladen, um die Themen aus Unternehmersicht, aus Sicht der Datenschutzaufsichtsbehörde und der Rechtsprechung zu beleuchten.
Datum | 23.02.2021 |
Uhrzeit | 08:45 - 16:00 Uhr |
Ort | Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Dipl.-Ing. Arnd Fackeldey, Evelyn Seiffert, Prof. Dr. Frank Rosenkranz |
Mit: Peter Schmidt, Vorsitzender Richter am LAG Hamm
Für die Beurteilung arbeitsrechtlicher Vorgänge ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des für uns zuständigen Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm wichtig. Wir freuen uns, dass wir wiederum Herrn Peter Schmidt, Vorsitzender Richter am LAG Hamm, zu diesem Seminar, das wir aufgrund der Corona-Pandemie auf zwei Termine festlegen mussten, als Referenten gewinnen konnten. Ein Hauptschwerpunkt wird die Rechtsprechung zum Kündigungsrecht (personen-, betriebs- und verhaltensbedingte Kündigung) sein.
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Für die Beurteilung arbeitsrechtlicher Vorgänge ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des für uns zuständigen Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm wichtig. Wir freuen uns, dass wir wiederum Herrn Peter Schmidt, Vorsitzender Richter am LAG Hamm, zu diesem Seminar, das wir aufgrund der Corona-Pandemie auf zwei Termine festlegen mussten, als Referenten gewinnen konnten. Ein Hauptschwerpunkt wird die Rechtsprechung zum Kündigungsrecht (personen-, betriebs- und verhaltensbedingte Kündigung) sein.
Datum | 23.03.2021 – 24.03.2021 |
Uhrzeit | 9:30 - 13:00 Uhr |
Ort | online |
Referent | Peter Schmidt, Vorsitzender Richter am LAG Hamm |
Mit: Felicia Ullrich
Geschäftsfühererin U-Form Verlag und U-Form Testsysteme, Solingen
Industrie 4.0 und Digitale Transformation bestimmen die Schlagzeilen. Das digitale Berichtsheft kommt.
Aber wie bereiten wir Ausbilder und Azubis gleichermaßen auf dieses spannende Thema vor? Müssen wir jetzt alles digitalisieren oder wo sind dem sinnvolle Grenzen gesetzt?
Freuen Sie sich auf einen spannende und kritische Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema.
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Industrie 4.0 und Digitale Transformation bestimmen die Schlagzeilen. Das digitale Berichtsheft kommt. Aber wie bereiten wir Ausbilder und Azubis gleichermaßen auf dieses spannende Thema vor? Müssen wir jetzt alles digitalisieren oder wo sind dem sinnvolle Grenzen gesetzt? Freuen Sie sich auf einen spannende und kritische Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema.
Datum | 15.04.2021 |
Uhrzeit | 9:00 bis 16:30 Uhr |
Ort | Haus „Arbeitgeber Ruhr/Westfalen“, Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Felicia Ullrich Geschäftsfühererin U-Form Verlag und U-Form Testsysteme, Solingen |
Dieses Seminar veranstalten wir in Kooperation mit dem Bildungswerk NRW. Die Anmeldung erfolgt direkt beim BWNRW. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: https://ecadia.bwnrw.de/pub/Ge... Arbeiten mobil und vor Ort im Unternehmen Ziele Der Einzug der Digitalisierung mit neuen Informations- und Kommunikationstechnologien geht mit einer Veränderung der Anforderungen an Beschäftigte einher. Dies führt zu einer Änderung des Belastungsspektrums. Im Rahmen der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Arbeitsplätze und Tätigkeiten auf eine mögliche Gefährdung der Beschäftigten zu beurteilen. Dazu gehört auch die Beurteilung der Gefährdung durch psychische Belastung; Der Arbeitgeber muss Gefährdungen im Unternehmen und auch bei mobiler Arbeit beurteilen. Dies kann auch dabei helfen, Prozesse im Unternehmen gesund und produktiv zu gestalten. Da hinsichtlich des Umgangs mit psychischer Belastung in vielen Unternehmen nur wenige Erfahrungen bestehen, ist eine sorgfältige Herangehensweise an das Thema angebracht, insbesondere wenn dazu Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden sollten. Inhalte Arbeitsgestaltung und Beanspruchungsfolgen Beanspruchungsfolgen und GesundheitMethoden und Vorgehen zur Beurteilung psychischer BelastungKPB (Kurzverfahren Psychische Belastung) und dessen AnwendungGefährdungsbeurteilung bei mobiler ArbeitArbeitspolitischer RahmenEinigungsstelle und dann?
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Dieses Seminar veranstalten wir in Kooperation mit dem Bildungswerk NRW. Die Anmeldung erfolgt direkt beim BWNRW. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: https://ecadia.bwnrw.de/pub/Ge... Arbeiten mobil und vor Ort im Unternehmen Ziele Der Einzug der Digitalisierung mit neuen Informations- und Kommunikationstechnologien geht mit einer Veränderung der Anforderungen an Beschäftigte einher. Dies führt zu einer Änderung des Belastungsspektrums. Im Rahmen der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Arbeitsplätze und Tätigkeiten auf eine mögliche Gefährdung der Beschäftigten zu beurteilen. Dazu gehört auch die Beurteilung der Gefährdung durch psychische Belastung; Der Arbeitgeber muss Gefährdungen im Unternehmen und auch bei mobiler Arbeit beurteilen. Dies kann auch dabei helfen, Prozesse im Unternehmen gesund und produktiv zu gestalten. Da hinsichtlich des Umgangs mit psychischer Belastung in vielen Unternehmen nur wenige Erfahrungen bestehen, ist eine sorgfältige Herangehensweise an das Thema angebracht, insbesondere wenn dazu Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden sollten. Inhalte Arbeitsgestaltung und Beanspruchungsfolgen Beanspruchungsfolgen und GesundheitMethoden und Vorgehen zur Beurteilung psychischer BelastungKPB (Kurzverfahren Psychische Belastung) und dessen AnwendungGefährdungsbeurteilung bei mobiler ArbeitArbeitspolitischer RahmenEinigungsstelle und dann?
Datum | 26.04.2021 |
Uhrzeit | 9:30 - 17:00 Uhr |
Ort | Haus „Arbeitgeber Ruhr/Westfalen“, Königsallee 67, 44789 Bochum |
Mit: Klaus Griese, Vorsitzender Richter am LAG Hamm
In diesem Seminar werden Ihnen anhand von Beispielsfällen aus dertäglichen Praxis der Arbeitsgerichte die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts,insbesondere die wesentlichen Mitbestimmungsrechtedes Betriebsrats vermittelt.
Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeitist es ratsam, wenn Personalverantwortliche/Führungskräfteund Betriebsratsmitglieder von einem einheitlichen Verständnis dergegenseitigen Rechte und Pflichten ausgehen.
Themenschwerpunkte:
Neue Rechtsprechung zum BetrVG zu den Themen:Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG)Konsultationsverfahren bei Massenentlassung (§ 17 KSchG)Mitteilung bei Betriebsänderung (§§ 111 ff BetrVG)Geschäftsführung des Betriebsrats / Kosten der Betriebsratsarbeit(§§ 37,40 BetrVG)Zustimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen(§ 99 BetrVG)Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten(§ 87 BetrVG)
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In diesem Seminar werden Ihnen anhand von Beispielsfällen aus dertäglichen Praxis der Arbeitsgerichte die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts,insbesondere die wesentlichen Mitbestimmungsrechtedes Betriebsrats vermittelt. Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeitist es ratsam, wenn Personalverantwortliche/Führungskräfteund Betriebsratsmitglieder von einem einheitlichen Verständnis dergegenseitigen Rechte und Pflichten ausgehen. Themenschwerpunkte: Neue Rechtsprechung zum BetrVG zu den Themen:Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG)Konsultationsverfahren bei Massenentlassung (§ 17 KSchG)Mitteilung bei Betriebsänderung (§§ 111 ff BetrVG)Geschäftsführung des Betriebsrats / Kosten der Betriebsratsarbeit(§§ 37,40 BetrVG)Zustimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen(§ 99 BetrVG)Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten(§ 87 BetrVG)
Datum | 16.06.2021 |
Uhrzeit | 9:00 - 13:30 Uhr |
Ort | |
Referent | Klaus Griese, Vorsitzender Richter am LAG Hamm |
Mit: Peter Diekmann, Diekmann Public Relations GmbH, Herne
Krisensituationen können in jedem Unternehmen auftreten. Oft kommen sie unerwartet und in vielen Fällen sind sie nicht zu vermeiden. Gerade deswegen ist es äußerst wichtig, frühzeitig Kommunikationsstrategien zu entwickeln, um in einer Krise richtig zu handeln.
Der Umgang mit den Medien von klassischer Presse bis hin zu Social Media ist dabei von entscheidender Bedeutung. Durch eine gelungene Kommunikation kann verhindert werden, dass sich eine anfangs eher unerhebliche Krise innerhalb eines Unternehmens zu einer wirklichen Krisensituation entwickelt.
Im Seminar wird gezeigt, welche Rolle Medien und Öffentlichkeit im Verlauf von Krisensituationen spielen. Außerdem werden Ansätze zur Kommunikation im Fall einer Krise und brauchbare Hilfsmittel und Grundlagen für die Krisenprävention aufgezeigt.
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Krisensituationen können in jedem Unternehmen auftreten. Oft kommen sie unerwartet und in vielen Fällen sind sie nicht zu vermeiden. Gerade deswegen ist es äußerst wichtig, frühzeitig Kommunikationsstrategien zu entwickeln, um in einer Krise richtig zu handeln. Der Umgang mit den Medien von klassischer Presse bis hin zu Social Media ist dabei von entscheidender Bedeutung. Durch eine gelungene Kommunikation kann verhindert werden, dass sich eine anfangs eher unerhebliche Krise innerhalb eines Unternehmens zu einer wirklichen Krisensituation entwickelt. Im Seminar wird gezeigt, welche Rolle Medien und Öffentlichkeit im Verlauf von Krisensituationen spielen. Außerdem werden Ansätze zur Kommunikation im Fall einer Krise und brauchbare Hilfsmittel und Grundlagen für die Krisenprävention aufgezeigt.
Datum | 14.09.2021 |
Uhrzeit | 9:00 bis 16:30 Uhr |
Ort | Haus „Arbeitgeber Ruhr/Westfalen“ Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Peter Diekmann, Diekmann Public Relations GmbH, Herne |
Mit: Felicia Ullrich
Geschäftsfühererin U-Form Verlag und U-Form Testsysteme, Solingen
So begeistern Sie die junge Generation für Ihr Ausbildungsangebot
Begeistern statt nur fordern. Spannende Geschichte statt ewig gleicher Stellenanzeigen.
Moderne, schnelle Recruiting-Prozesse statt veralteter Verfahren.
Zielgruppengerechtes Azubi-Marketing ist gar nicht so schwierig, wie es manchmal scheint.
Viele praxisnahe Tipps und Idden nehmen Sie aus diesem Workshop mit.
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So begeistern Sie die junge Generation für Ihr Ausbildungsangebot Begeistern statt nur fordern. Spannende Geschichte statt ewig gleicher Stellenanzeigen. Moderne, schnelle Recruiting-Prozesse statt veralteter Verfahren. Zielgruppengerechtes Azubi-Marketing ist gar nicht so schwierig, wie es manchmal scheint. Viele praxisnahe Tipps und Idden nehmen Sie aus diesem Workshop mit.
Datum | 22.09.2021 |
Uhrzeit | 9:00 bis 16:30 Uhr |
Ort | Haus „Arbeitgeber Ruhr/Westfalen“, Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Felicia Ullrich Geschäftsfühererin U-Form Verlag und U-Form Testsysteme, Solingen |
Über 420 zufriedene Mitglieder machen uns zu einem starken Partner für die Vertretung unternehmerischer Belange in Westfalen. Werden auch Sie Mitglied und stärken Sie dadurch diese gemeinsame Basis. Sie werden sehen, dass auch Sie als Unternehmen davon profitieren. Informieren Sie sich unverbindlich und vereinbaren einen Termin mit der Verbandsgeschäftsführung...